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News vom Gründerservice

WKO Gründerservice

Die Gewerbeordnung regelt die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit. Dabei gibt es verschiedene Arten von Gewerbe und gewisse Voraussetzungen zu beachten.

Die Gewerbeordnung

Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung, die von der Gewerbebehörde (BH, Magistrat) ausgestellt wird („Auszug aus dem Gewerberegister“, früher „Gewerbeschein“). Um ein Gewerbe handelt es sich, wenn Sie eine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, durchführen.

Vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausdrücklich ausgenommen sind nur selbstständige Berufe, die meist durch andere Gesetze geregelt sind (z.B. Ärztinnen/Ärzte, ApothekerInnen, Notarinnen/Notare, Landwirtinnen/Landwirte usw.) bzw. die „Neuen Selbstständigen“ (z.B. Psycho- und Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Vortragende usw.).

Es gibt auch Tätigkeiten bzw. Berufe, die nicht in der Gewerbeordnung geregelt sind. Diese Berufsgruppen sind teilweise auch Mitglied der Wirtschaftskammer (z.B. BilanzbuchhalterInnen, BuchhalterInnen, PersonalverrechnerInnen, etc.).

Welche Arten von Gewerbe gibt es?

Man unterscheidet vier Arten von Gewerbe:

  • Freie Gewerbe
  • Reglementierte Gewerbe und Handwerke
  • Rechtskraftgewerbe

Beim freien Gewerbe und reglementierten Gewerbe erfolgt der Ausübungsbeginn mit der Gewerbeanmeldung. Beim Rechtskraftgewerbe erfolgt der Ausübungsbeginn mit Erteilung des rechtskräftigen Bescheides der Gewerbebehörde. Eine Liste der gewerblichen Tätigkeiten finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

Das Gründerservice sowie die Bezirks- und Regionalstellen unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Nutzen Sie das Gewerbeanmeldeservice der WKO.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Eine Gewerbeberechtigung erhalten Sie, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen.

  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Staatsbürgerin oder Staatsbürger eines EU-/EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz
  • Keine Ausschließungsgründe (z.B. Finanzstrafdelikte, gerichtliche Verurteilungen, Insolvenzverfahren)
  • Geeigneter Standort
  • Bei reglementierten Gewerben: Befähigungsnachweis

Befähigungsnachweis

Je nach Art des Gewerbes müssen Sie neben den allgemeinen Voraussetzungen auch besondere Voraussetzungen erfüllen, z.B. ein Fachschulzeugnis, ein Meister- bzw. Befähigungszeugnis oder andere in der jeweiligen Befähigungsnachweis-Verordnung genannte Nachweise wie Verwendungszeiten.

Bei fehlendem Befähigungsnachweis haben Sie zwei Möglichkeiten, doch noch tätig zu werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Ihnen eine individuelle Befähigung festgestellt werden oder Sie bestellen einen gewerberechtlichen Geschäftsführers.

Kurzvideo zum Thema Gewerbeschein und Gewerbeberechtigung: