§82b Prüfung selber oder durch Dritte
Wenn Sie eine §82 b selber durchführen, kann das anspruchsvoll werden, weil Sie nicht wissen, was Sie nicht wissen.
Wir finden nicht nur, was Sie im Betrieb haben, sondern vor allem auch, was Ihnen fehlt.
Sie müssen sich zudem in der komplexen und komplizierten Welt der Verordnungen und Normen auskennen. Wer von Ihnen hat schon einmal alle vorhandenen Bescheide, Genehmigungsunterlagen und Auflagen durchgelesen, auf Aktualität überprüft und mit dem tatsächlichen Bestand verglichen. Da kommt vielfach leider schon wieder ein/e Mitarbeiter/in oder der nächste Auftrag in die Quere. Die Zeit nimmt man sich als Unternehmer i.A. nicht.
Wir nehmen uns die Zeit und wenn Sie uns beauftragen, prüfen wir, ob alles bescheidgemäss errichtet und betrieben ist und Sie erhalten von uns einen Bericht. Den können Sie dann weitergeben oder auch nicht. Wir arbeiten nicht für die Behörde sondern für Sie, aber so als wären wir Behörde.
Die Kunst der Prüfung ist nicht, zu erkennen, was da ist, sondern das zu erkennen, was fehlt, nicht genehmigt oder nicht in Ordnung ist. Hier haben wir viel Erfahrung und sind dadurch auch wesentlich schneller.
Eine Überprüfung kann bei kleineren Betrieben einen halben bis einen Tag dauern, bei mittelgroßen Betrieben 2-3 Tage und bei großen Produktionsbetrieben entsprechend länger. Wenn Betriebe schon lange bestehen und regelmäßig erweitert haben, kann sich eine komplette Aufarbeitung aller baubescheide und gewerberechtlichen oder abfallrechtlichen Bescheide inklusive Scans der Pläne und Unterlagen auch über mehrere Wochen hinziehen, weil das Unternehmen zuerst einmal alle erforderlichen Unterlagen zusammentragen muss. Bauprojekt und Gewerbeprojekt sind vielfach vermischt. Oftmals muss man auch den Akt bei der Behörde ausheben, weil die Unterlagen im Betrieb nicht zu finden sind. Wir haben schon viele Ordner mit Plänen, Texten usw., welche zum Teil thermogebunden, vergilbt, geheftet usw. waren, sortiert, digitalisiert und aktualisiert.
Erfahrungsgemäß sind in 98% der Fälle Mängel vorhanden. Diese können und müssen beseitigt werden. In ca. 90% der Fälle sind zudem Änderungsgenehmigungen (emissionsneutrale, genehmigungspflichtige) erforderlich. Wer denkt schon dran, wie gesetzlich vorgeschrieben, alle 5 Jahre die Anlage zu prüfen. (Beim Auto wird das interessanterweise nicht vergessen.)
Vorteil einer professionellen Prüfung: Bei nachfolgenden Änderungen wird auf einem aktualisierten Stand (Pläne und Dokumente) aufgesetzt, was Zeit und Aufwand spart. Sie kennen danach ihre konkreten Pflichten als gewerberechtlicher Geschäftsführer dieser Betriebsanlage. Das kann im Falle des Unfalles viele Probleme ersparen.
Beispiele für Probleme
Metallbaubetrieb, letzte Überprüfung vor 25 Jahren.
Stahlbau, einige techn. Einrichtungen waren nicht genehmigt.
Großer, komplexer Gewerbebetrieb seit ca. 1900. Eine §82 b war noch nie gemacht worden. Es hat dann 2 Jahre gedauert, bis alles genehmigt und in der Praxis geändert war.
Hotelbetrieb, der Vorpächter hatte unzureichende Genehmigungen, der jetzige Pächter hat ein Problem mit den Plänen und dem Betrieb.
Chemische Industrie, bei der Auflassung eines kleinen Anlagenteils gab es eineinhalb Jahre Probleme mit Sachverständigen bezüglich letztmaliger Vorkehrungen.
Es wurde ein Objekt angemietet ohne uns vorher zu fragen. Bei der §82b hat sich herausgestellt, dass eine Genehmigung dort nicht möglich ist. Der Mietvertrag läuft aber für 10 Jahre.