§ 82b-Prüfung: Selbst oder durch Dritte?
Wenn Sie eine §82 b-Prüfung selber durchführen, kann das anspruchsvoll werden, weil Sie nicht wissen, was Sie nicht wissen.
Sie müssen sich zudem in der komplexen und komplizierten Welt der Verordnungen und Normen auskennen. Wer von Ihnen hat schon einmal alle vorhandenen Bescheide, Genehmigungsunterlagen und Auflagen durchgelesen, auf Aktualität überprüft und mit dem tatsächlichen Bestand verglichen? Da kommt einem oft ein/e Angestellte oder der nächste Auftrag in die Quere. Die Zeit hat bzw, nimmt man sich als Unternehmer i.A. nicht.
Wir nehmen uns die Zeit und prüfen für Sie, ob alles bescheidgemäß errichtet und betrieben ist, und erstellen einen Bericht. Wir arbeiten nicht für die Behörde, aber so als wären wir die Behörde.
Die Kunst der Betriebsprüfung ist nicht, zu erkennen, was vorhanden ist, sondern zu erkennen, was nicht vorhanden, genehmigt oder in Ordnung ist.
Durch unsere Erfahrung sind wir dabei wesentlich schneller und gründlicher.
Eine Überprüfung dauert
- bei kleineren Betrieben ca. 0,5 - 1 Tag,
- bei mittelgroßen Betrieben ca. 2-3 Tage,
- bei großen Produktionsbetrieben entsprechend länger
Wenn Betriebe schon lange bestehen und regelmäßig erweitert wurden, kann sich eine komplette Aufarbeitung aller Baubescheide und gewerberechtlichen oder abfallrechtlichen Bescheide inklusive Scans der Pläne und Unterlagen über mehrere Wochen hinziehen, weil das Unternehmen zuerst einmal alle erforderlichen Unterlagen zusammentragen muss.
Die Unterlagen zu Bauprojekt und Gewerbeprojekt sind vielfach vermischt. Oftmals muss man einen Akt bei der Behörde ausheben, weil Unterlagen im Betrieb nicht zu finden sind. Mitunter müssen auch jahrzehntealte Pläne, Unterlagen, etc. sortiert, digitalisiert und aktualisiert werden.
Ca. 98% der Unternehmen, die wir bereits betreut haben, hatten fehlerhafte oder unvollständige Betriebsunterlagen.
Ca. 90% mussten Änderungen nachträglich genehmigen lassen, weil das gesetzlich vorgeschriebene fünfjährliche Prüfungsintervall übersehen wurde.
Diese Mängel können und müssen beseitigt werden.
Der Vorteil einer professionellen Prüfung: Bei nachfolgenden Änderungen wird auf einem aktualisierten Stand (Pläne und Dokumente) aufgesetzt, was Zeit und Aufwand spart. Sie kennen danach ihre konkreten Pflichten als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Betriebsanlage. Im Falle eines Unfalles kann das viele Probleme ersparen.
Beispiele für Probleme
Ein Metallbaubetrieb wurde zuletzt vor 25 Jahren genehmigt.
In einem Stahlbau-Unternehmen waren einige technische Einrichtungen nicht genehmigt.
Ein großer, komplexer Gewerbebetrieb (seit ca. 1900) wurde noch nie überprüft. Es dauerte 2 Jahre, bis alles genehmigt und geändert war.
In einem Hotelbetrieb hatte der Pächter ein Problem mit den Plänen und dem Betrieb, weil ihm der Vorpächter unzureichende Genehmigungen überlassen hatte.
Ein Unternehmer schloss für ein Objekt einen Mietvertrag über 10 Jahre ab, ohne eine fachkundige Meinung einzuholen. Bei der § 82b-Überprüfung stellt sich heraus, dass eine Genehmigung zur Ausübung seines Gewerbes dort nicht möglich ist.
In einem Betrieb der chemischen Industrie dauerte die Auflassung eines Anlagenteils 1,5 Jahre, weil die Sachverständigen die letztmaligen Vorkehrungen nicht herausfinden konnten.