Genehmigung: Bau, Gewerbe, Abfall, Veranstaltungsstätte

Neu- und Umbau: Bau, Gewerbe, Abfall, Veranstaltung

Genehmigung Bau + Genehmigung am Bau + Genehmigung für das Baugewerbe

Neubau:

Es zahlt sich vielfach aus, den Bau schon gemeinsam mit der gewerberechtlichen, abfallrechtlichen oder veranstaltungsrechtlichen Nutzung zu planen. Ansonsten kann es passieren, dass das Gebäude zwar dem Baurecht entspricht aber nochmals umgebaut werden muß, weil z.B. die Belichtungsflächen zu gering sind oder von der Gewerbebehörde mehr WC-Anlagen vorgeschrieben werden oder Entlüftungen durch das Dach eingebaut werden müssen, die im Bau noch nicht vorgesehen waren.

Umbau:

Vielfach wird beim Umbau nur an die Baugenehmigung gedacht und die anderen Genehmigungen werden erst eingeholt, wenn schon Alles fertig ist. Das kann sich genauso wie beim Neubau rächen. Sie sollten im Idealfall zuerst die Anlagenänderungen planen, dann die Umbauten am Gebäude und möglichst beides gemeinsam einreichen. Umbauten sind zumeist ein mehrfacher Aufwand im Vergleich zum Neubau, weil manches geändert wird, einiges neu kommt und anderes abgerissen/entfernt wird. Alle drei Varianten (neu, ändern, entfernen) sind zu planen, zu zeichnen und zu beschreiben.

Genehmigungsverfahren

Wenn man weiss, was Behörden und Sachverständige benötigen, können Verfahren relativ kurz dauern, der Aufwand wird zwar deshalb nicht weniger, aber die Dokumentation wird rechtzeitig und schneller fertig.

Der Aufwand für das Gewerberecht/Abfallrecht/Veranstaltungsrecht wird vielfach unterschätzt.

Er ist in jedem Fall wesentlich höher als im Baurecht, weil mehr Sachverständigenbereiche als im Baurecht berührt sind: Brandschutz, Wasser, Naturschutz, Luft, Schall, Sicherheit, Abfall, Maschinentechnik, Arbeitsinspektorat, Regale, Sicherheitsdatenblätter, Druckluft, Betriebsmittel, Sanitäranlagen, Aufenthaltsbereiche, Fluchtwege, etc.

Dazu kommt, dass jede Anlage als Einzelfall zu betrachten ist, es viele technische und rechtliche Normen und Regelwerke gibt und Sachverständige ihre jeweils spezifischen Anforderungen und Fragen haben (können). Das Baurecht ist demgegenüber relativ klar und eindeutig.

Auch die Einreichpläne im Gewerberecht unterscheiden sich in der Vielfalt der Inhalte von den Bauplänen deutlich.

Letztlich können viele Beilagen zum Projekt erforderlich sein: Sicherheitsdatenblätter, techn. Informationen, Feuerstättenbefund, Elektrozertifikat, Installationsplan, Notbeleuchtung, Fluchtwegeplan, EXAT-Dokument, Brandschutzplan, Gutachten, Nachweise, Zertifikate, etc.

Vorteilhaft ist, dass mittlerweile viele Gemeinden die Baugenehmigung an die Gewerbebehörde abgetreten haben, sodaß zwar immer noch zwei Bescheide erstellt werden, aber immerhin Bau und Betriebsanlage von derselben Behörde genehmigt werden.

Genehmigung Bau

Bau