Beratung

Beratung

Wenn Sie die vorgeschriebene Überprüfung nach §82b selber durchführen wollen, können wir Sie dabei beraten.

  • Wir haben Erfahrung in unterschiedlichen Bundesländern und vielen Bezirken mit unterschiedlichen Behörden (Ministerium, Landesverwaltung, Bezirkshauptmannschaft, Gemeinde).
  • Wir kennen den Formalismus und Ablauf von Behördenverfahren.
  • Wir kennen uns sowohl im Verwaltungsrecht als auch den Materienrechten, sowie mit vielen Normen und Verordnungen aus.
  • Wir haben ein großes Netzwerk an Spezialist/innen für unterschiedliche Spezialgebiete.
  • Wir haben viel Erfahrung mit dem, was die Behörde benötigt (formaler Ablauf) und was die Sachverständigen benötigen (sachliche/technische Anforderungen).
  • Wir haben einen breiten Überblick über viele Fachthemen.
  • Wir sind dadurch wesentlicher schneller und trotzdem genauer.

In der Praxis handelt es sich zumeist um eine Mischform zwischen Beratung und Durchführung, weil Sie einiges selber erledigen können/müssen (z.B. Sicherheitsdatenblätter, Techn. Daten der Maschinen, etc.) und das zur Verfügung stellen und wir ebenfalls vieles übernehmen.