Kauf und Verkauf
Änderungsprojekte oder Betriebsschließungen sind komplizierter und umständlicher als die Einreichung von Neuprojekten.
Auch beim Kauf/Verkauf wollen beide Seiten oftmals von Dritten und neutral überprüft haben, ob ein Objekt genehmigungsrechtlich in Ordnung ist. So wie kaum jemand ein Auto ohne gültiges Pickerl kauft, kauft niemand eine gewerbliche Anlage ohne §82b Überprüfung.
Bis vor wenigen Jahren war das Thema nicht relevant, mittlerweile wird neben dem Anlagevermögen und den betrieblichen Erträgen, dem Personal und Know-how oder den Lagerbeständen und Kundenbeziehungen auch die rechtliche Bestandsaufnahme als Grundvoraussetzung für Käufer angesehen (im Rahmen der rechtlichen Due Diligence).
Käufer und Verkäufer wollenwissen, was vorhanden ist oder fehlt sowie was genehmigt ist.
Aufbauend auf den vorhandenen Unterlagen (z.B. zumeist Papierpläne, Texte auf Papier, etc.) kann dann ein aktualisierter Plan erstellt werden (Planzeichenverordnung ist einzuhalten). Zusätzlich wird in einem Dokument sowie im Plan beschrieben und gezeichnet, was unverändert bleibt, was entfernt wird (oder schon wurde) und was neu dazukommt. Das kann sehr anstrengend werden, wenn die Unterlagen sich über Jahrzehnte erstrecken und nicht oder nur unvollständig vorhanden sind. Dabei ist wichtig, dass nicht der aktuelle Bestand im Gebäude und außerhalb) sondern der genhemigte Stand heranzuziehen ist. Daher ist fats immer der Gang zur Akteneinsicht zur Behörde erforderlich.
Wir haben das schon oft gemacht und wissen, wo wir ansetzen müssen.
Für Sie können wir Alles von der Beratung, Recherche über das korrekte Aufmaß, Planänderungen, Maschinenlisten, Fluchtwegepläne, Brandschutz, usw. koordinieren und durchführen.
Das gilt bei Betriebsänderungen und speziell auch vor und nach dem Kauf von gewerblichen Liegenschaften. Da stellt sich dann die Frage, welche Genehmigungen vorhanden sind und welche Änderungen bei der Behörde zu genehmigen oder anzuzeigen sind.
Wir beraten Sie auch gerne über die Stolpersteine vor dem Verkauf, mögliche Stolpersteine in den fachlichen Vertragsinhalten (Kaufvertrag) usw.
Tel: 0043 664 345 89 83
Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen, Übersiedlung
Ein ausgestellter Bescheid gilt für die Betriebsanlage und nicht für den Betreiber.
Daher bleibt beim Kauf oder Verkauf dieser Genehmigungsbescheid gültig. Zumeist ist jedoch eine Änderungsgenehmigung nach dem Eigentümerwechsel nötig, weil etwas verändert wird.
Man kann die Betriebsanlagenbewilligung nicht zum neuen Standort mitnehmen, das funktioniert nur für den Gewerbeschein der Geschäftsführung. Die gilt auch am neuen Standort, weil letzteres eine persönliche Befähigung ist.
Am neuen Standort muss neu eingereicht werden oder der dort bestehende Bescheid geändert werden.
Wenn neu eingereicht wird und der bestehende Bescheid ebenfalls unverändert verbleibt, existieren am selben Standort plötzlich zwei gültige Bescheide, was ebenfalls zu Problemen führen kann.
Oftmals wird der Fehler gemacht, dass an einem übernommenen (gekauften) Standort komplett neu eingereicht wird, statt einfach den bestehenden Bescheid zu ändern.
Beim Kauf einer Liegenschaft sollte man jedenfalls überprüfen, ob ein bestehender Bescheid vorhanden ist und welche Kosten entstehen können, wenn Teile der Betriebsanlage stillgelegt oder aufgelassen werden. Dann sind sogenannte "letztmalige Vorkehrungen" erforderlich, was bedeuten kann, dass unterirdische Rohre entfernt werden müssen oder ähnliches. Das kann viel Geld kosten.
Beispiele
Dies kann beispielhaft sein:
- Änderung der Betriebszeiten
- Änderung der Zahl der Mitarbeiter
- Geänderter Ausstoß bei einer Produktionsmaschine
- Umstellung der Regale
- Änderung des Produktionsablaufs
- Änderung der Heizungsanlage
Aufwandsintensiv
Bescheidänderungen sind im allgemeinen aufwandsintensiver als Neuanträge, weil zuerst alles eingetragen werden muss, was sich ändert oder wegkommt und zusätzlich alles eingetragen werden muss, was neu dazukommt. Die Recherche und der Abgleich der beiden Themen ist aufwändig. Es ist daher etwa der dreifache Aufwand als bei einer Neueinreichung.
Kauf
Wenn ein Betrieb gekauft wird, bei dem schon eine gewerberechtliche oder abfallrechtliche Genehmigung vorhanden war, kann im allgemeinen der bestehende Bescheid für den neuen Betrieb angepasst und abgeändert werden.