BESSER SICHER

Vermeiden Sie Fehler, die andere machen!

Genehmigung: Bau & Gewerbe

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!

Wer seinen Betrieb ohne behördliche Genehmigung (ohne gültigen Bescheide) betreibt, muss mit Strafen rechnen, ist gewerblich nicht versichert und muss im Ernstfall den Betrieb einstellen, bis die Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt wurde.

Änderung, Kauf/Verkauf

Änderungen einer Betriebsanlage sind meist genehmigungspflichtig oder zumindest anzeigepflichtig. Wenn ein Betrieb gekauft wird, bei dem schon eine gewerberechtliche oder abfallrechtliche Genehmigung vorhanden war, muss der bestehende Bescheid für den neuen Betrieb (oft massiv) angepasst und abgeändert werden!

Auflassung

Achtung! Fehler meist vorprogrammiert!

Der häufigste Fehler bei Änderungsverfahren ist, dass zwar beantragt wird, die neuen Anlagen zu genehmigen, aber vergessen wird, die nicht mehr genutzten Anlagenteile außer Betrieb zu nehmen und so genannte letztmalige Vorkehrungen durchzuführen.

§ 82 b Überprüfung

Jeder Betrieb ist verpflichtet, alle 5 Jahre seinen Betrieb dahingehend zu überprüfen, ob der aktuelle Stand dem genehmigten Bescheid noch entspricht. Hier gilt das gleiche wie beim Auto, das alle Jahre zur Pickelüberprüfung muss.

Beratung

Probleme mit Behörden?

Wir helfen Ihnen dabei, Anzeigen von Nachbarn fachlich zu entgegnen, kostenintensive Bescheidauflagen zu vermeiden und Verwaltungsstrafen abzuwehren oder zu reduzieren.

Prüfung & Gutachten

Dank einem Expertenteam und der Zusammenarbeit mit einer Vielzahl an weiteren Spezialist/-innen für z.B. die Genehmigung von Maschinen und Geräten, die keine CE-Kennzeichnung haben, sind wir Ihr verlässlicher Partner für Gutachten und weitere Prüfungen.

500

Projekte begleitet

300

zufriedene Kunden

21

Jahre Erfahrung

5

Spezialisten

DAS SAGEN ANDERE

So reden Kunden über uns

Schon durch unser Erstgespräch habe ich mehr gelernt als durch 5 Jahre harte Praxis. Danke fürs „Augenöffnen“ 😉

Aha-Erlebnis

Danke für die unkomplizierte Hilfestellung! Dachte nicht, dass ich mir das Geld so schnell wieder einsparen kann

Sparsame Lösung

So begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zur Genehmigung Ihres Betriebes:

Erstgespräch (geplante Betriebsanlage oder bestehende Betriebsanlage ohne Genehmigung), Besprechung der geplanten Maßnahmen bzw. Besichtigung bestehender Betriebsanlagen, Projektplanung in Zusammenarbeit mit Fachplanern (z.B.: Elektro, Haustechnik, Statik), erstellen einreichfähiger Unterlagen für Gewerbebehörde, auf Wunsch auch für Baubehörde (Einreichpläne, Betriebs-, bzw. Baubeschreibung, Brandschutzkonzept, Abfallwirtschaftskonzept, Energieausweis, Einreichstatik, Ausfüllen diverser Behördenformulare), Kontakt zu Behörden (Bausprechtag), Abstimmung mit Arbeitsinspektorat, Feuerwehr und Amtssachverständigen, Begleitung im Behördenverfahren sowohl im normalen Verfahren, vereinfachten Verfahren oder UVP-Verfahren (Gewerbe- bzw. Bauverhandlung), Bescheidprüfung

FRAGEN SIE UNS

Wir freuen uns von Ihren Anliegen zu hören!